Die ottonova PKV: Eine digitale private Krankenversicherung
15. Dezember 2023PKV-Tarifoptimierung: Wie Sie Ihre Beiträge senken können
15. Dezember 2023Kann ich PKV-Beiträge von der Steuer absetzen?
Die gute Nachricht: Ja, Sie können PKV-Beiträge von der Steuer absetzen.
Die Beiträge für die private Krankenversicherung (PKV) sind als “sonstige Vorsorgeaufwendungen” in der Steuererklärung absetzbar. Das bedeutet, dass Sie einen Teil der Beiträge vom Finanzamt zurückerstattet bekommen können.
Wer kann PKV-Beiträge absetzen?
PKV-Beiträge können von allen Steuerpflichtigen abgesetzt werden, die privat krankenversichert sind. Dazu gehören Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige und Freiberufler.
Wie hoch ist der Höchstbetrag?
Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen beträgt für Arbeitnehmer und Beamte 1.900 Euro pro Jahr. Selbstständige können maximal 2.800 Euro ansetzen.
Welche Beiträge sind absetzbar?
Absetzbar sind die Beiträge für den Grundschutz der PKV. Dazu gehören die Beiträge für die ambulante und stationäre Behandlung, die Zahnbehandlung und die Pflegeversicherung.
Nicht absetzbar sind die Beiträge für Mehrleistungen, die über das GKV-Niveau hinausgehen. Dazu gehören zum Beispiel die Beiträge für Chefarztbehandlungen, Wahlleistungen im Krankenhaus oder Auslandskrankenversicherungen.
Wie kann ich PKV-Beiträge absetzen?
Um PKV-Beiträge von der Steuer absetzen zu können, müssen Sie die Beiträge in Ihrer Steuererklärung angeben. Dazu finden Sie in der Anlage “Vorsorgeaufwand” eine Zeile für “Krankenversicherung”.
Beispiel:
Angenommen, Sie sind Arbeitnehmer und zahlen monatlich 500 Euro für Ihre private Krankenversicherung. Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen beträgt für Arbeitnehmer 1.900 Euro pro Jahr.
In Ihrer Steuererklärung geben Sie die Beiträge für Ihre private Krankenversicherung wie folgt an:
- Zeile 24: 6.000 Euro (500 Euro x 12 Monate)
- Zeile 70: 1.900 Euro (Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen)
PKV-Beiträge sind als sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung absetzbar. Das bedeutet, dass Sie einen Teil der Beiträge vom Finanzamt zurückerstattet bekommen können.
Die Höhe des Höchstbetrags für sonstige Vorsorgeaufwendungen beträgt für Arbeitnehmer und Beamte 1.900 Euro pro Jahr. Selbstständige können maximal 2.800 Euro ansetzen.
Absetzbar sind die Beiträge für den Grundschutz der PKV. Dazu gehören die Beiträge für die ambulante und stationäre Behandlung, die Zahnbehandlung und die Pflegeversicherung.
Nicht absetzbar sind die Beiträge für Mehrleistungen, die über das GKV-Niveau hinausgehen.
Persönliche Meinung der pkv24 Redaktion
Wir finden es gut, dass PKV-Beiträge von der Steuer absetzbar sind. Das ist eine gute Möglichkeit, die private Krankenversicherung für Arbeitnehmer und Selbstständige attraktiver zu machen.
Wir empfehlen allen, die privat krankenversichert sind, ihre Beiträge in der Steuererklärung anzugeben. So können Sie bares Geld sparen.
Hier noch ein paar Tipps, wie Sie Ihre PKV-Beiträge in der Steuererklärung optimal geltend machen können:
- Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Nachweise für Ihre Beiträge vorliegen haben. Dazu gehören zum Beispiel die Versicherungspolice und die Beitragsabrechnungen.
- Wenn Sie verheiratet sind, können Sie die Beiträge für Ihre private Krankenversicherung auch für Ihren Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner geltend machen.
- Wenn Sie Kinder haben, können Sie die Beiträge für deren private Krankenversicherung ebenfalls in Ihrer Steuererklärung angeben.
Mit ein wenig Sorgfalt können Sie so bares Geld sparen.
Nami Shams ist WordPress und SAP Experte und Mitbegründer von PKV24. PKV24 ist für viele PKV Versicherte die erste Anlaufstelle für Fragen Rund um die Themen PKV und Gesundheit.