PKV24

Ihr unabhängiger PKV-Experte

Sie sind privat krankenversichert und möchten Ihre Beiträge senken? PKV24 hilft Ihnen dabei. Wir sind unabhängige Experten für die private Krankenversicherung und beraten Sie individuell und persönlich.

Anpassung der Selbstbeteiligung

Eine Anpassung der Selbstbeteiligung ist eine einfache Möglichkeit, die Beiträge zu senken. Bei einer höheren Selbstbeteiligung müssen die Versicherten einen Teil der Kosten selbst tragen. Dies kann zu einer Beitragssenkung von bis zu 30 % führen.
Überprüfung der LeistungsansprücheBei einer Überprüfung der Leistungsansprüche kann es sein, dass einige Leistungen nicht mehr benötigt werden. Diese Leistungen können dann aus dem Vertrag gestrichen werden, was zu einer Beitragssenkung führen kann.
Nutzung von ZusatzversicherungenZusatzversicherungen können die Leistungen der PKV erweitern. Dies kann zu einer höheren Sicherheit führen, kann aber auch zu höheren Beiträgen führen.

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Risikozuschläge hinterfragen: So senken Sie Ihre PKV-Beiträge

Risikozuschläge sind in der privaten Krankenversicherung (PKV) üblich. Sie werden von den Versicherern erhoben, wenn die Gesundheitssituation des Versicherten ein höheres Risiko für zukünftige Gesundheitskosten darstellt.

Risikozuschläge können sich auf verschiedene Gesundheitsfaktoren beziehen, zum Beispiel:

Vorerkrankungen
Berufliche Belastungen
Rauchen
Übergewicht

Wann können Sie Risikozuschläge hinterfragen?

Risikozuschläge sind nicht für immer gültig. Sie können überprüft und gegebenenfalls gestrichen werden, wenn sich der Gesundheitszustand des Versicherten verbessert oder die Gründe für den Risikozuschlag vollständig abklingen.

Um zu überprüfen, ob Sie einen Risikozuschlag zahlen, sollten Sie Ihren Versicherungsschein prüfen. Dort ist der Zuschlag in der Regel im Abschnitt "Beitragszuschläge" aufgeführt.

So beantragen Sie die Überprüfung eines Risikozuschlags

Wenn Sie einen Risikozuschlag zahlen, sollten Sie eine Überprüfung bei Ihrem Versicherer beantragen. Dazu sollten Sie folgende Unterlagen zusammenstellen:

  • Ihren Versicherungsschein
  • Aktuelle Gesundheitsunterlagen, zum Beispiel Arztberichte

In Ihrem Antrag sollten Sie darlegen, dass sich Ihre Gesundheitssituation seit der Antragstellung verbessert hat oder die Gründe für den Risikozuschlag vollständig abgelaufen sind.

Beispiel: Heuschnupfen

Ein typisches Beispiel für einen Risikozuschlag ist der Heuschnupfen. Wenn Sie bei der Gesundheitsprüfung angegeben haben, dass Sie an Heuschnupfen leiden, wird in der Regel ein Risikozuschlag erhoben.

Wenn Sie nun an einer Hyposensibilisierung teilnehmen und der Heuschnupfen im Anschluss als geheilt gilt, besteht keine Begründung mehr für den Risikozuschlag. Sie können Ihren Versicherer auffordern, den Zuschlag zu streichen.

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Nicht benötigte Leistungen streichen: So senken Sie Ihre PKV-Beiträge

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet eine Reihe von Leistungen, die für die Versicherten wichtig sind. Dazu gehören zum Beispiel:

Krankengeld
Krankenhaustagegeld
Arztbesuche
Medikamente
Zahnbehandlung

Nicht alle Leistungen sind jedoch für jeden Versicherten gleichermaßen wichtig. Wenn Sie Leistungen nicht benötigen, können Sie diese aus Ihrem Vertrag streichen. Dadurch können Sie Ihre PKV-Beiträge senken.

Beispiele für nicht benötigte Leistungen

  • Krankentagegeld: Das Krankentagegeld wird gezahlt, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls arbeitsunfähig sind. Wenn Sie im Ruhestand sind, benötigen Sie das Krankentagegeld nicht mehr.
  • Krankenhaustagegeld: Das Krankenhaustagegeld wird gezahlt, wenn Sie sich in einem Krankenhaus behandeln lassen. Wenn Sie im Ruhestand sind, benötigen Sie das Krankenhaustagegeld nicht mehr.
  • Primärarztprinzip: Das Primärarztprinzip besagt, dass Sie zuerst einen Hausarzt aufsuchen müssen, bevor Sie einen Facharzt aufsuchen können. Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie einen Facharzt benötigen, können Sie das Primärarztprinzip ausschließen.
  • Zuzahlungen: Zuzahlungen sind Kosten, die Sie selbst tragen müssen, wenn Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Wenn Sie sich finanziell unsicher fühlen, können Sie Zuzahlungen ausschließen.
  • Chefarztbehandlung: Die Chefarztbehandlung ist in der Regel teurer als die Behandlung durch einen Oberarzt oder einen Assistenzarzt. Wenn Sie sich finanziell unsicher fühlen, können Sie die Chefarztbehandlung ausschließen.
  • Heilpraktikerleistungen: Heilpraktikerleistungen sind nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten. Wenn Sie Heilpraktikerleistungen in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie diese in der PKV versichern. Wenn Sie sich finanziell unsicher fühlen, können Sie Heilpraktikerleistungen ausschließen.

Wie Sie nicht benötigte Leistungen streichen

Um nicht benötigte Leistungen aus Ihrem PKV-Vertrag zu streichen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrem Versicherer stellen. In dem Antrag sollten Sie die Leistungen nennen, die Sie streichen möchten. Ihr Versicherer wird Ihren Antrag prüfen und Ihnen mitteilen, ob er genehmigt wird.

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Höhere Selbstbeteiligung in der PKV: Soll ich sparen oder mich absichern?

Die Erhöhung der Selbstbeteiligung ist eine Möglichkeit, die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu senken. Bei einer höheren Selbstbeteiligung müssen die Versicherten einen Teil der Kosten selbst tragen.

Vorteile einer höheren SelbstbeteiligungKostensenkung: Die Beiträge sinken um den Betrag der Selbstbeteiligung. Selbstbestimmung: Die Versicherten haben mehr Einfluss auf die Kosten ihrer Behandlung.
Nachteile einer höheren SelbstbeteiligungRisiko: Bei hohen Kosten müssen die Versicherten diese selbst tragen. Unflexibilität: Die Selbstbeteiligung kann nur schwer wieder gesenkt werden.
Wer sollte die Selbstbeteiligung erhöhen?Die Erhöhung der Selbstbeteiligung lohnt sich vor allem für Versicherte, die:In der Vergangenheit kaum medizinische Aufwendungen hatten. In der Lage sind, hohe Kosten aus eigener Tasche zu tragen. Wert auf Selbstbestimmung legen.

Wer sollte die Selbstbeteiligung nicht erhöhen?

Die Erhöhung der Selbstbeteiligung ist nicht empfehlenswert für Versicherte, die:

  • Krankheitsanfällig sind.
  • Im Alter sind.
  • Nicht in der Lage sind, hohe Kosten aus eigener Tasche zu tragen.

Rechenbeispiel

Um die Ersparnis durch eine höhere Selbstbeteiligung zu berechnen, kann folgende Formel verwendet werden:

Selbstbeteiligung pro Jahr / 12 Monate + halber Monatsbeitrag

Beispiel:

  • Selbstbeteiligung pro Jahr: 5.000 Euro
  • Halber Monatsbeitrag: 100 Euro

Ersparnis: 5.000 Euro / 12 Monate + 100 Euro = 425 Euro pro Monat

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PKV-Beitrag senken: So gehen Sie vor

Kontakt zum Versicherer aufnehmen Der erste Schritt ist, den Versicherer zu kontaktieren und einen Tarifwechsel anzufragen. Der Versicherer ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen einen gleichwertigen Tarif zu offerieren, wenn dieser günstiger ist.
onditionen prüfen Vergleichen Sie die Konditionen des neuen Tarifs mit Ihrem aktuellen Vertrag. Achten Sie dabei insbesondere auf die Leistungen, die Selbstbeteiligung und die Beiträge.
Beitragssenkung prüfen Berechnen Sie, wie hoch die Beitragssenkung tatsächlich ist. Dazu können Sie folgende Formel verwenden:Altersrückstellungen (AltRU) + Beitragsunterschied / 12

Beispiel:

  • Alterungsrückstellungen: 10.000 Euro
  • Beitragsunterschied: 100 Euro

Ersparnis: 10.000 Euro + 100 Euro / 12 = 833,33 Euro pro Monat

  • Wechselantrag stellen

Wenn Sie mit den Konditionen des neuen Tarifs zufrieden sind, stellen Sie einen Wechselantrag bei Ihrem Versicherer.

  • Versicherungsvergleich durchführen

Wenn Sie mit dem Angebot Ihres Versicherers nicht zufrieden sind, können Sie auch einen Versicherungsvergleich durchführen. Vergleichen Sie dabei die Angebote von verschiedenen Versicherern, um den besten Tarif für Ihre Bedürfnisse zu finden.

  • Makler beauftragen

Wenn Sie sich nicht selbst mit dem Versicherungsvergleich beschäftigen möchten, können Sie auch einen Makler beauftragen. Makler sind unabhängig und können Ihnen eine objektive Beratung geben.

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Unverzichtbare Leistungen in der PKV

Bei einem Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist es wichtig, die Leistungen des neuen Tarifs sorgfältig zu prüfen. Auch wenn der neue Tarif auf den ersten Blick günstiger ist, kann es sein, dass wichtige Leistungen fehlen.

Folgende Leistungen sind in der PKV in der Regel unverzichtbar:

Zahnersatz: Zahnersatz ist in der Regel eine sehr kostspielige Angelegenheit. Daher ist es wichtig, dass der neue Tarif einen ausreichenden Zahnersatzschutz bietet.
Arzthonorare: Die Höhe der Arzthonorare kann sich von Tarif zu Tarif unterscheiden. Daher ist es wichtig, dass der neue Tarif die Honorare der Ärzte abdeckt, die Sie in Ihrer Nähe besuchen möchten.
Chefarztbehandlung: Die Chefarztbehandlung ist in der Regel teurer als die Behandlung durch einen Oberarzt oder einen Assistenzarzt. Daher ist es wichtig, dass Sie sich überlegen, ob Sie die Chefarztbehandlung wirklich benötigen.
Unterbringung: In der Regel bieten PKV-Tarife die Wahl zwischen Einbettzimmern und Mehrbettzimmern. Wenn Sie Wert auf Privatsphäre legen, sollten Sie einen Tarif mit Einbettzimmer wählen.
Heilpraktikerleistungen: Heilpraktikerleistungen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht enthalten. Daher ist es wichtig, dass der neue Tarif Heilpraktikerleistungen abdeckt, wenn Sie diese in Anspruch nehmen möchten.
Leistungen für Hörgeräte und Sehhilfen: Hörgeräte und Sehhilfen können ebenfalls sehr kostspielig sein. Daher ist es wichtig, dass der neue Tarif einen ausreichenden Schutz für Hörgeräte und Sehhilfen bietet.

Besondere Vorsicht bei Primärarzttarifen und Hausarzttarifen

Bei Primärarzttarifen und Hausarzttarifen müssen Sie zuerst einen Hausarzt aufsuchen, bevor Sie einen Facharzt aufsuchen können. Dies kann zu Verzögerungen bei der Behandlung führen und dazu, dass Sie höhere Kosten für die Behandlung beim Facharzt tragen müssen. Daher sollten Sie diese Tarife nur wählen, wenn Sie sich sicher sind, dass Sie diese auch nutzen möchten.

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