Private Krankenversicherung
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Private Krankenversicherung: Die wichtigsten Fakten im Überblick

In Deutschland gibt es zwei Systeme für die Krankenversicherung: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV).

Was ist eine private Krankenversicherung?
Wer kann sich privat versichern?

In die private Krankenversicherung können sich Arbeitnehmer mit hohem Einkommen, Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Studenten und Kinder einschreiben.

Wie hoch sind die Beiträge?

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung richten sich nach dem gewählten Tarif und dem individuellen Risiko. :

Welche Leistungen sind in der privaten Krankenversicherung enthalten?

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet ein breites Leistungsspektrum an. Die Leistungen sind je nach Tarif und Versicherer unterschiedlich. Grundsätzlich sind folgende Leistungen in der PKV enthalten: Grundleistungen Arztbesuche Krankenhausbehandlung Arzneimittel Heil- und Hilfsmittel Zahnbehandlung Zusatzleistungen Chefarztbehandlung Privatstation Zahnzusatzversicherung Krankenhaustagegeld Krankentagegeld Auslandskrankenversicherung Grundleistungen Die Grundleistungen der PKV entsprechen in der Regel den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dazu gehören: Arztbesuche Die PKV übernimmt die Kosten für Arztbesuche, einschließlich Hausbesuche, Sprechstunden und Untersuchungsgebühren. Krankenhausbehandlung Die PKV übernimmt die Kosten für die stationäre Behandlung im Krankenhaus, einschließlich der Unterbringung, der Verpflegung, der Behandlungen und der Medikamente. Arzneimittel Die PKV übernimmt die Kosten für verschreibungspflichtige und nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel. Heil- und Hilfsmittel Die PKV übernimmt die Kosten für Heil- und Hilfsmittel, die zur Behandlung einer Krankheit oder Verletzung erforderlich sind. Dazu gehören beispielsweise Rollstühle, Prothesen und Hörgeräte. Zahnbehandlung Die PKV übernimmt die Kosten für die Behandlung von Zahnerkrankungen und Zahnersatz. Die Höhe der Erstattung hängt vom Tarif ab. Zusatzleistungen Die Zusatzleistungen der PKV sind nicht in den Grundleistungen enthalten. Sie können jedoch gegen einen Aufpreis in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden. Zu den wichtigsten Zusatzleistungen gehören: Chefarztbehandlung Die PKV übernimmt die Kosten für die Behandlung durch einen Chefarzt. Privatstation Die PKV übernimmt die Kosten für die Unterbringung in einem Einzelzimmer im Krankenhaus. Zahnzusatzversicherung Die Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz, die von der PKV nicht oder nur teilweise erstattet werden. Krankenhaustagegeld Das Krankenhaustagegeld wird täglich gezahlt, wenn der Versicherte im Krankenhaus liegt. Krankentagegeld Das Krankentagegeld wird täglich gezahlt, wenn der Versicherte arbeitsunfähig ist. Auslandskrankenversicherung Die Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland. Welche Leistungen für Sie die richtigen sind, hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen ab.

Mehrkosten für gesetzlich Versicherte ab 2024

Durch die geplanten Erhöhungen der Beitragsbemessungsgrenze und des durchschnittlichen Zusatzbeitrags kommen auf gesetzlich Versicherte ab 2024 Mehrkosten von bis zu 213,30 € pro Jahr zu.

Wer kann sich privat versichern?

In Deutschland gibt es zwei Systeme für die Krankenversicherung: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Die Wahl zwischen den beiden Systemen ist grundsätzlich frei. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um sich privat versichern zu können.

Arbeitnehmer

  • Umfangreicherer Leistungsumfang: Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind in der Regel umfangreicher als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu gehören beispielsweise Zuzahlungen für Arzneimittel, Wahlleistungen im Krankenhaus oder Leistungen bei Zahnersatz.
  • Mehr Flexibilität: Die private Krankenversicherung bietet mehr Flexibilität bei der Wahl des Leistungsumfangs und der Beitragshöhe.

Arbeitnehmer können sich privat versichern, wenn sie ein Bruttoeinkommen von mehr als 66.600 € (Stand 2023) verdienen. Das entspricht der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE). Wer die JAE überschreitet, muss sich innerhalb von zwei Monaten nach Überschreiten der Grenze entscheiden, ob er in der GKV oder in der PKV versichert bleiben möchte.

Selbstständige

Selbstständige sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der GKV. Sie können sich jedoch freiwillig privat versichern. Die freiwillige Versicherung in der PKV ist für Selbstständige ab dem 55. Lebensjahr möglich.

Beamte

  • Die Leistungen in der privaten Krankenversicherung sind in der Regel umfangreicher als in der GKV. Sie können je nach Tarif variieren.

Beamte sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der GKV. Sie können sich jedoch freiwillig privat versichern. Die freiwillige Versicherung in der PKV ist für Beamte ab dem 55. Lebensjahr möglich.

Studenten

Studenten sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der GKV. Sie können sich jedoch freiwillig privat versichern. Die freiwillige Versicherung in der PKV ist für Studenten ab dem 30. Lebensjahr möglich.

Kinder

  • Kinder von Beamten: Beamte können ihre Kinder ohne Gesundheitsprüfung in der PKV mitversichern.
  • Kinder von Privatversicherten: Kinder von Privatversicherten können bis zum 21. Lebensjahr kostenfrei familienversichert werden.
  • Kinder von Selbstständigen: Kinder von Selbstständigen können bis zum 25. Lebensjahr kostenfrei familienversichert werden, wenn der Selbstständige selbst einen PKV-Tarif mit Familienversicherung abgeschlossen hat.

In der privaten Krankenversicherung (PKV) sind Kinder grundsätzlich nicht automatisch mitversichert. Die Eltern müssen für jedes Kind einen eigenen Tarif abschließen.

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