Ärzte bevorzugen Privatpatienten: Fair oder unfair?
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21. Dezember 2023Wie PKV-Patienten Medikamente abrechnen
Privatversicherte Patienten haben Anspruch auf die Erstattung der Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente. Die Erstattung erfolgt in der Regel durch die private Krankenversicherung (PKV).
Abrechnungsverfahren
Die Abrechnung der Medikamente erfolgt in der Regel über die Apotheke. Der Apotheker stellt dem Patienten eine Rechnung aus, die dieser an seine PKV weiterleitet. Die PKV prüft die Rechnung und erstattet dem Patienten die Kosten,sofern diese medizinisch notwendig sind.
Kostenübernahme
Die PKV erstattet die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente in der Regel zu 100 Prozent. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel für bestimmte Arzneimittelgruppen oder wenn die Kosten für das Medikament den vertraglich vereinbarten Höchstbetrag übersteigen.
Generika
Bei der Erstattung von Medikamenten hat der Patient in der Regel die Wahl zwischen dem Originalmedikament und einem Generikum. Originalmedikamente sind neuartige Arzneimittel, die von einem bestimmten Hersteller hergestellt werden. Generika sind Nachahmerpräparate, die den gleichen Wirkstoff wie das Originalmedikament enthalten, aber von einem anderen Hersteller hergestellt werden.
Die PKV erstattet die Kosten für Generika in der Regel zu 100 Prozent, auch wenn der Arzt ein Originalmedikament verschrieben hat. Der Patient kann daher auch bei einem Originalmedikament die Kostenerstattung durch die PKV erhalten, wenn er stattdessen ein Generikum nimmt.
Zuzahlungen
Privatversicherte Patienten müssen in der Regel eine Zuzahlung von 5 bis 10 Euro pro verschreibungspflichtigem Medikament leisten. Diese Zuzahlung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, die Kosten der Gesundheitsversorgung zu senken.
Abrechnung von Hilfsmitteln
Privatversicherte Patienten haben auch Anspruch auf die Erstattung der Kosten für Hilfsmittel, wie zum Beispiel Rollstühle, Hörgeräte oder Kompressionsstrümpfe. Die Abrechnung erfolgt in der Regel über den Arzt oder den Hilfsmittelanbieter.
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Die Abrechnung von Medikamenten durch PKV-Patienten ist in der Regel unkompliziert. Der Patient erhält eine Rechnung von der Apotheke, die er an seine PKV weiterleitet. Die PKV prüft die Rechnung und erstattet dem Patienten die Kosten, sofern diese medizinisch notwendig sind.
Nami Shams ist WordPress und SAP Experte und Mitbegründer von PKV24. PKV24 ist für viele PKV Versicherte die erste Anlaufstelle für Fragen Rund um die Themen PKV und Gesundheit.