Private Krankenversicherung: Zu teuer? Das können Sie tun
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3. Januar 2024Krankenversicherung für Polizisten und Feuerwehrleute
Polizisten und Feuerwehrleute leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Gesellschaft. Sie sind dabei besonderen Gefahren ausgesetzt und müssen daher auch über eine gute Krankenversicherung verfügen.
In Deutschland gibt es für Beamte grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Krankenversicherung: die Heilfürsorge und die Beihilfe.
Heilfürsorge
Die Heilfürsorge ist eine Art Krankenversicherung, die vom Dienstherrn des Beamten übernommen wird. Sie entspricht in der Regel dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Anspruch auf Heilfürsorge haben unter anderem Beamte im Einsatzdienst der Polizei und Feuerwehr.
Beihilfe
Beihilfe ist eine Art Zuschuss zur Krankenversicherung, den der Dienstherr des Beamten zahlt. Die Höhe der Beihilfe ist je nach Bundesland und Dienstherr unterschiedlich. In der Regel beträgt sie 50 % der Krankheitskosten.
Pensionäre
Pensionierte Beamte haben in der Regel Anspruch auf Beihilfe. Die Höhe der Beihilfe kann sich jedoch im Vergleich zu aktiven Beamten verringern.
Private Krankenversicherung
Polizisten und Feuerwehrleute, die nicht Anspruch auf Heilfürsorge haben, müssen sich in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichern. In der Regel ist es sinnvoll, eine private Krankenversicherung zu wählen, die zu den Beihilferegelungen des Dienstherrn passt. So können die Kosten für die Krankenversicherung deutlich reduziert werden.
Anwartschaftsversicherung
Polizisten und Feuerwehrleute, die noch keine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, können eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Diese Versicherung sichert den Versicherungsschutz für die Zukunft ab, wenn der Beamte die Beihilfeberechtigung verliert, zum Beispiel durch Pensionierung.
Die Krankenversicherung für Polizisten und Feuerwehrleute ist ein komplexes Thema. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren und die passende Versicherung zu wählen.
Beispiele für Versicherer für Polizisten und Feuerwehrleute
In Deutschland gibt es eine Reihe von Versicherern, die sich auf die Krankenversicherung von Polizisten und Feuerwehrleuten spezialisiert haben. Zu den bekanntesten Anbietern gehören:
- FAMK (Feuerwehr-Angestellten-Krankenkasse)
- BBKK (Berufsbeamten-Krankenkasse)
- VKA (Versorgungswerk der deutschen Landesbanken und Sparkassen)
- BKK Beamtenbund und Tarifunion
Diese Versicherer bieten in der Regel individuelle Tarife für Polizisten und Feuerwehrleute, die auf die besonderen Bedürfnisse dieser Berufsgruppen abgestimmt sind. Dazu gehören unter anderem:
- Leistungen, die über den Leistungskatalog der GKV hinausgehen, z. B. für Heilpraktiker, alternative Behandlungsmethoden oder Auslandsreisekrankenversicherung.
- Günstige Beiträge, die durch die Beihilfe des Dienstherrn weiter reduziert werden können.
- Beratung und Betreuung durch erfahrene Experten, die sich mit den besonderen Anforderungen von Polizisten und Feuerwehrleuten auskennen.
Bei der Wahl eines Versicherers ist es wichtig, sich über die verschiedenen Angebote zu informieren und die passende Versicherung für die individuellen Bedürfnisse zu wählen. Es empfiehlt sich, sich von einem unabhängigen Versicherungsberater beraten zu lassen.
Spezielle Beratung für Polizisten und Feuerwehrleute
Als unabhängiger Versicherungsberater bieten wir Polizisten und Feuerwehrleuten eine spezielle Beratung, die auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
In unserer Beratung berücksichtigen wir unter anderem:
- Die besonderen Gefahren, denen Polizisten und Feuerwehrleute im Einsatz ausgesetzt sind.
- Die Besonderheiten der Beihilferegelungen des Dienstherrn.
- Die individuellen Bedürfnisse des Beamten oder der Beamtin.
Wir informieren Sie über die verschiedenen Möglichkeiten der Krankenversicherung und helfen Ihnen, die passende Versicherung für Sie zu finden.
Unsere Beratung ist kostenfrei und unverbindlich.
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Wir freuen uns auf Sie!
Hier sind einige Beispiele für die besonderen Leistungen, die wir für Polizisten und Feuerwehrleute anbieten:
- Beratung zu speziellen Dienstunfähigkeitsklauseln, die die besonderen Anforderungen dieser Berufsgruppen berücksichtigen.
- Beratung zu Auslandskrankenversicherungen, die auch die besonderen Risiken von Auslandseinsätzen abdecken.
- Beratung zu Zusatzversicherungen, die Leistungen für Heilpraktiker, alternative Behandlungsmethoden oder Vorsorgeuntersuchungen bieten.
Wir sind Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Krankenversicherung für Polizisten und Feuerwehrleute.
Krankenversicherung für Bundespolizei und Bundeswehr
Die Bundespolizei und die Bundeswehr sind beide Bundesbehörden und unterliegen daher den gleichen Regelungen zur Krankenversicherung.
Beamte im Einsatzdienst
Beamte im Einsatzdienst der Bundespolizei und der Bundeswehr haben Anspruch auf Heilfürsorge. Die Heilfürsorge ist eine Art Krankenversicherung, die vom Dienstherrn übernommen wird. Sie entspricht in der Regel dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Bei Beamten im Einsatzdienst der Bundespolizei umfasst die Heilfürsorge folgende Leistungen:
- Krankenhausbehandlung
- Arztbehandlung
- Zahnbehandlung
- Mutterschaftshilfe
- Rehabilitation
- Versorgung
Bei Beamten im Einsatzdienst der Bundeswehr umfasst die Heilfürsorge folgende Leistungen:
- Krankenhausbehandlung
- Arztbehandlung
- Zahnbehandlung
- Mutterschaftshilfe
- Rehabilitation
- Versorgung
- Pauschale für Heilbehandlung
- Pauschale für Arzneimittel
- Pauschale für Zahnbehandlung
- Pauschale für Mutterschaftshilfe
- Pauschale für Rehabilitation
- Pauschale für Versorgung
Beamte in anderen Bereichen
Beamte in anderen Bereichen der Bundespolizei und der Bundeswehr haben Anspruch auf Beihilfe. Die Beihilfe ist eine Art Zuschuss zur Krankenversicherung, den der Dienstherr zahlt. Die Höhe der Beihilfe ist je nach Bundesland und Dienstherr unterschiedlich. In der Regel beträgt sie 50 % der Krankheitskosten.
Bei Beamten in anderen Bereichen der Bundespolizei umfasst die Beihilfe folgende Leistungen:
- Krankenhausbehandlung
- Arztbehandlung
- Zahnbehandlung
- Mutterschaftshilfe
- Rehabilitation
Bei Beamten in anderen Bereichen der Bundeswehr umfasst die Beihilfe folgende Leistungen:
- Krankenhausbehandlung
- Arztbehandlung
- Zahnbehandlung
- Mutterschaftshilfe
- Rehabilitation
- Pauschale für Heilbehandlung
- Pauschale für Arzneimittel
- Pauschale für Zahnbehandlung
- Pauschale für Mutterschaftshilfe
- Pauschale für Rehabilitation
Pensionäre
Pensionäre der Bundespolizei und der Bundeswehr haben in der Regel Anspruch auf Beihilfe. Die Höhe der Beihilfe kann sich jedoch im Vergleich zu aktiven Beamten verringern.
Pensionäre der Bundespolizei haben Anspruch auf Beihilfe für folgende Leistungen:
- Krankenhausbehandlung
- Arztbehandlung
- Zahnbehandlung
- Mutterschaftshilfe
- Rehabilitation
Pensionäre der Bundeswehr haben Anspruch auf Beihilfe für folgende Leistungen:
- Krankenhausbehandlung
- Arztbehandlung
- Zahnbehandlung
- Mutterschaftshilfe
- Rehabilitation
- Pauschale für Heilbehandlung
- Pauschale für Arzneimittel
- Pauschale für Zahnbehandlung
- Pauschale für Mutterschaftshilfe
- Pauschale für Rehabilitation
Private Krankenversicherung
Polizisten und Feuerwehrleute, die nicht Anspruch auf Heilfürsorge oder Beihilfe haben, müssen sich in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichern. In der Regel ist es sinnvoll, eine private Krankenversicherung zu wählen, die zu den Beihilferegelungen des Dienstherrn passt. So können die Kosten für die Krankenversicherung deutlich reduziert werden.
Polizisten und Feuerwehrleute, die noch keine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, können eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Diese Versicherung sichert den Versicherungsschutz für die Zukunft ab, wenn der Beamte die Beihilfeberechtigung verliert, zum Beispiel durch Pensionierung.
Nami Shams ist WordPress und SAP Experte und Mitbegründer von PKV24. PKV24 ist für viele PKV Versicherte die erste Anlaufstelle für Fragen Rund um die Themen PKV und Gesundheit.