
Wie kann der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse gelingen?
26. Dezember 2023
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26. Dezember 2023Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, die die Vergütung ärztlicher Leistungen regelt. Sie gilt für alle Ärzte in Deutschland, unabhängig davon, ob sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder der privaten Krankenversicherung (PKV) tätig sind.
Die GOÄ ist in zwei Teile gegliedert:
- Teil A: Grundleistungen
- Teil B: Besondere Gebührenordnungspositionen (GOÄ-Nr.)
Teil A enthält die Vergütung für Grundleistungen, die in der Regel zu jedem Arztbesuch gehören, wie zum Beispiel die Anamnese, die Untersuchung und die Beratung.
Teil B enthält die Vergütung für besondere Leistungen, die über die Grundleistungen hinausgehen, wie zum Beispiel operative Eingriffe, Laboruntersuchungen oder Röntgenaufnahmen.
Vergütung in der GKV
In der GKV werden die ärztlichen Leistungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vergütet. Der EBM ist eine Anlage zum Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und basiert auf der GOÄ. Die Vergütungssätze im EBM sind jedoch niedriger als in der GOÄ.
Die Differenz zwischen den Vergütungssätzen in der GOÄ und im EBM wird von den gesetzlichen Krankenkassen als Zuzahlung von den Versicherten erhoben.
Vergütung in der PKV
In der PKV werden die ärztlichen Leistungen nach der GOÄ vergütet. Die Höhe der Vergütung ist dabei abhängig vom Tarif der privaten Krankenversicherung, in dem der Versicherte versichert ist.
Relation zur PKV und GKV
Die GOÄ ist für beide Krankenversicherungssysteme relevant. In der GKV wird sie als Grundlage für die Vergütung von Zuzahlungen verwendet. In der PKV ist sie die Grundlage für die Vergütung der ärztlichen Leistungen.
Die GOÄ wird regelmäßig von der Bundesregierung novelliert. Die letzte Novellierung erfolgte im Jahr 2020.
Beispiel 1: Arztbesuch in der Hausarztpraxis
Patient: Max Mustermann Versicherung: Gesetzliche Krankenversicherung
Leistungen:
- Anamnese (GOÄ-Nr. 1)
- Untersuchung (GOÄ-Nr. 5)
- Beratung (GOÄ-Nr. 10)
Vergütung:
- Anamnese: 10,00 Euro
- Untersuchung: 30,00 Euro
- Beratung: 20,00 Euro
Gesamtvergütung: 60,00 Euro
Zuzahlung: 10,00 Euro
Beispiel 2: Arztbesuch in der Facharztpraxis
Patient: Anna Müller Versicherung: Private Krankenversicherung
Leistungen:
- Anamnese (GOÄ-Nr. 1)
- Untersuchung (GOÄ-Nr. 5)
- Beratung (GOÄ-Nr. 10)
- Röntgenuntersuchung (GOÄ-Nr. 4350)
Vergütung:
- Anamnese: 10,00 Euro
- Untersuchung: 30,00 Euro
- Beratung: 20,00 Euro
- Röntgenuntersuchung: 100,00 Euro
Gesamtvergütung: 160,00 Euro
Beide Beispiele zeigen, dass die Abrechnung von ärztlichen Leistungen in der Regel nach der GOÄ erfolgt. Die Höhe der Vergütung ist dabei abhängig von der Art der Leistung und der Schwierigkeitsstufe. In der GKV werden die ärztlichen Leistungen nach dem EBM vergütet, der auf der GOÄ basiert. Die Differenz zwischen den Vergütungssätzen in der GOÄ und im EBM wird von den gesetzlichen Krankenkassen als Zuzahlung von den Versicherten erhoben. In der PKV werden die ärztlichen Leistungen nach der GOÄ vergütet. Die Höhe der Vergütung ist dabei abhängig vom Tarif der privaten Krankenversicherung, in dem der Versicherte versichert ist.
GOÄ-Sätze
Die GOÄ-Sätze sind die Vergütungssätze für ärztliche Leistungen, die in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) festgelegt sind. Sie bestehen aus einem Grundbetrag und einem Steigerungsfaktor.
Grundbetrag
Der Grundbetrag ist der Basiswert für die Vergütung einer Leistung. Er ist abhängig von der Art der Leistung und der Schwierigkeitsstufe.
Steigerung
Der Steigerungsfaktor ist ein Multiplikator, der den Grundbetrag erhöht. Er kann zwischen 0,75 und 3,5 liegen. Der Steigerungsfaktor wird vom Arzt festgelegt und ist abhängig von der Schwierigkeit, der Bedeutung und der Dringlichkeit der Leistung.
Beispiel
Die Untersuchung einer Wunde wird nach GOÄ-Nr. 700 abgerechnet. Der Grundbetrag für diese Leistung beträgt 10,00 Euro. Der Arzt legt einen Steigerungsfaktor von 2,5 fest. Die Vergütung für die Untersuchung der Wunde beträgt somit 25,00 Euro.
Arten von GOÄ-Sätzen
Die GOÄ-Sätze lassen sich in drei Arten unterteilen:
- Grundleistungen
- Besondere Gebührenordnungspositionen (GOÄ-Nr.)
- Zuschläge
Grundleistungen
Grundleistungen sind Leistungen, die in der Regel zu jedem Arztbesuch gehören, wie zum Beispiel die Anamnese, die Untersuchung und die Beratung. Die Vergütung für Grundleistungen ist in der GOÄ-Tabelle A festgelegt.
Besondere Gebührenordnungspositionen (GOÄ-Nr.)
Besondere Gebührenordnungspositionen (GOÄ-Nr.) sind Leistungen, die über die Grundleistungen hinausgehen, wie zum Beispiel operative Eingriffe, Laboruntersuchungen oder Röntgenaufnahmen. Die Vergütung für besondere Gebührenordnungspositionen ist in der GOÄ-Tabelle B festgelegt.
Zuschläge
Zuschläge sind zusätzliche Vergütungen für besondere Umstände, wie zum Beispiel die Behandlung von Nacht- oder Feiertagsdiensten oder die Behandlung von Notfallpatienten. Zuschläge sind in der GOÄ-Tabelle C festgelegt.
Änderungen der GOÄ
Die GOÄ wird regelmäßig von der Bundesregierung novelliert. Die letzte Novellierung erfolgte im Jahr 2020. Die Novellierung umfasste unter anderem Anpassungen der Vergütungssätze für bestimmte Leistungen und die Einführung neuer Zuschläge.

Nami Shams ist WordPress und SAP Experte und Mitbegründer von PKV24. PKV24 ist für viele PKV Versicherte die erste Anlaufstelle für Fragen Rund um die Themen PKV und Gesundheit.