Die Beitragsbemessungsgrenze
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Die Vergütung von Ärzten in Deutschland ist unterschiedlich, je nachdem, ob sie gesetzlich Versicherte oder Privatversicherte behandeln. Ärzte verdienen im Durchschnitt mehr an Privatversicherten als an gesetzlich Versicherten.
Der Grund für diese Differenz liegt in den unterschiedlichen Vergütungssystemen für gesetzlich und privat Versicherte. Bei gesetzlich Versicherten sind die Vergütungen durch die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) geregelt. Die GOÄ legt fest, wie viel Ärzte für bestimmte Leistungen abrechnen können. Bei Privatversicherten hingegen sind die Vergütungen frei verhandelbar. Ärzte können daher höhere Vergütungen für Privatversicherte verlangen.
Eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) aus dem Jahr 2022 hat ergeben, dass Ärzte für die gleiche Leistung im Durchschnitt 2,28-mal mehr von Privatversicherten als von gesetzlich Versicherten erhalten.
Die Differenz ist besonders groß bei ambulanten Leistungen. Für eine ambulante Untersuchung erhalten Ärzte von Privatversicherten im Durchschnitt 105,00 Euro, von gesetzlich Versicherten hingegen nur 46,00 Euro.
Die Differenz bei den Vergütungen hat einen Einfluss auf die Einkommen von Ärzten. Ärzte, die überwiegend Privatversicherte behandeln, verdienen in der Regel mehr als Ärzte, die überwiegend gesetzlich Versicherte behandeln.
Die unterschiedlichen Vergütungssysteme für gesetzlich und privat Versicherte werden seit langem diskutiert. Kritiker argumentieren, dass die Differenz unfair ist und zu einer Zwei-Klassen-Medizin führt. Befürworter der unterschiedlichen Vergütungssysteme argumentieren, dass sie die freie Arztwahl und die Vielfalt der medizinischen Leistungen gewährleisten.
Abrechnungsbeispiel für eine ambulante Behandlung nach EBM
Patient: Herr Müller Versichert bei: AOK Datum: 20.07.2023 Leistung:
- Sprechstunde: 01500
- Blutentnahme: 32001
- EKG: 35320
Berechnung:
- Sprechstunde: 01500: 1,0 * 11,9339 = 11,9339 Euro
- Blutentnahme: 32001: 1,0 * 2,3 = 2,5767 Euro
- EKG: 35320: 1,0 * 1,3 = 4,5601 Euro
Gesamtbetrag: 18,0707 Euro
Abrechnung:
- Kassenärztliche Vereinigung: 18,0707 Euro
- Patient: 0,00 Euro
Erläuterung:
- Sprechstunde: Die Sprechstunde ist eine ärztliche Leistung, die in der Regel 10 Minuten dauert. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die GOÄ-Ziffer 01500 ist die Gebührenordnungsposition für eine normale, einfache Sprechstunde.
- Blutentnahme: Die Blutentnahme ist eine ärztliche Leistung, die in der Regel 5 Minuten dauert. Die Abrechnung erfolgt nach der GOÄ. Die GOÄ-Ziffer 32001 ist die Gebührenordnungsposition für eine Blutentnahme.
- EKG: Das EKG ist eine ärztliche Leistung, die in der Regel 10 Minuten dauert. Die Abrechnung erfolgt nach der GOÄ. Die GOÄ-Ziffer 35320 ist die Gebührenordnungsposition für ein EKG.
Im Beispiel wird Herr Müller von einem Arzt behandelt, der an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) abrechnet. Die KV übernimmt die Kosten der Behandlung und rechnet diese mit der Krankenkasse des Patienten ab. Herr Müller muss daher keine Kosten für die Behandlung tragen.
Die Abrechnungsbeträge für die einzelnen Leistungen ergeben sich aus der Multiplikation der Gebührenordnungsposition mit dem Punktwert. Der Punktwert ist ein Wert, der jährlich von der Bundesärztekammer festgelegt wird. Im Jahr 2023 beträgt der Punktwert 11,9339 Cent.
Der Gesamtbetrag der Abrechnung beträgt 18,0707 Euro. Die KV übernimmt diesen Betrag und rechnet ihn mit der Krankenkasse des Patienten ab.
Nami Shams ist WordPress und SAP Experte und Mitbegründer von PKV24. PKV24 ist für viele PKV Versicherte die erste Anlaufstelle für Fragen Rund um die Themen PKV und Gesundheit.