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21. Dezember 2023Erwerbsminderungsrente: Was ist das?
Die Erwerbsminderungsrente ist eine Rentenleistung der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Sie soll Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihren bisherigen Beruf oder eine andere angemessene Tätigkeit auszuüben, finanziell unterstützen.
Wer hat Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?
Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben Versicherte, die
- unter 67 Jahre alt sind,
- in der Regel mindestens fünf Jahre lang Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben und
- aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihren bisherigen Beruf oder eine andere angemessene Tätigkeit auszuüben.
Arten der Erwerbsminderungsrente
Es gibt zwei Arten der Erwerbsminderungsrente:
- Volle Erwerbsminderungsrente: Diese Rente wird gezahlt, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen.
- Teilweise Erwerbsminderungsrente: Diese Rente wird gezahlt, wenn der Versicherte nur noch in der Lage ist,unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes weniger als sechs Stunden täglich zu arbeiten.
Berechnung der Erwerbsminderungsrente
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente wird nach dem Einkommen des Versicherten vor der Erwerbsminderung berechnet. Die Rente wird in Entgeltpunkten und Rentenwerten berechnet.
Antrag auf Erwerbsminderungsrente
Den Antrag auf Erwerbsminderungsrente kann der Versicherte bei seiner zuständigen Rentenversicherung stellen. Der Antrag muss mit ärztlichen Gutachten belegt werden, die die Erwerbsminderung des Versicherten belegen.
Die Erwerbsminderungsrente ist eine wichtige soziale Sicherungsleistung, die Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeiten können, finanziell unterstützt.
Beispiel für eine Erwerbsminderungsrente
Herr Müller ist 50 Jahre alt und arbeitet als Lagerarbeiter. Er hat seit 25 Jahren unfallfrei gearbeitet und zahlt regelmäßig Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Im Jahr 2023 erleidet Herr Müller einen schweren Arbeitsunfall. Er wird am Rücken verletzt und kann seinen Beruf nicht mehr ausüben.
Herr Müller beantragt eine Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung. Die Rentenversicherung prüft die Voraussetzungen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente und stellt fest, dass Herr Müller aufgrund seines Unfalls dauerhaft erwerbsgemindert ist.
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente wird anhand der folgenden Faktoren berechnet:
- Die Anzahl der erreichten Entgeltpunkte
- Das Durchschnittsentgelt
- Das Alter bei Eintritt der Erwerbsminderung
Herr Müller hat in den letzten 30 Jahren durchschnittlich 3.000 Euro brutto pro Monat verdient. Er hat damit 278,20 Entgeltpunkte erreicht.
Die Deutsche Rentenversicherung berechnet die Höhe der Erwerbsminderungsrente folgendermaßen:
Erwerbsminderungsrente = (Anzahl der Entgeltpunkte * Durchschnittsentgelt) / (35 Jahre * 12 Monate)
Erwerbsminderungsrente = (278,20 * 3.000 Euro) / (35 Jahre * 12 Monate)
Erwerbsminderungsrente = 2.782 Euro
Da Herr Müller aufgrund seines Unfalls vorzeitig erwerbsgemindert wird, wird seine Rente um 10,8 % gekürzt.
Erwerbsminderungsrente = 2.782 Euro * 0,892
Erwerbsminderungsrente = 2.488 Euro
Herr Müller erhält daher eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von 2.488 Euro monatlich.
Hinweis: Die Höhe der Erwerbsminderungsrente kann je nach Einzelfall variieren.
Nami Shams ist WordPress und SAP Experte und Mitbegründer von PKV24. PKV24 ist für viele PKV Versicherte die erste Anlaufstelle für Fragen Rund um die Themen PKV und Gesundheit.