Die Rentenversicherungen in Deutschland
25. Dezember 2023Die Kostenübernahme für alternative Medizin und Schönheitsoperationen bei der PKV
25. Dezember 2023Die Kostenübernahme für Therapie und Reha bei der PKV
Die private Krankenversicherung (PKV) übernimmt die Kosten für Therapie und Reha, wenn diese medizinisch notwendig sind. Die Kostenübernahme ist jedoch nicht in jedem Fall gleich und hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. vom gewählten Tarif, dem Versicherungsumfang und der Art der Therapie oder Reha.
Therapie
Die PKV übernimmt die Kosten für eine Therapie, wenn diese medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen oder die Beschwerden zu lindern. Zu den anerkannten Therapieformen gehören beispielsweise:
- Physiotherapie
- Ergotherapie
- Logopädie
- Psychotherapie
- Schmerztherapie
Die Kostenübernahme für Therapien kann sich unterscheiden, je nachdem, ob es sich um eine ambulante oder stationäre Therapie handelt.
- Ambulante Therapie: Die PKV übernimmt in der Regel die Kosten für ambulante Therapien, z. B. Physiotherapie,Ergotherapie oder Logopädie. Die Höhe der Kostenübernahme richtet sich nach dem gewählten Tarif und dem Versicherungsumfang.
- Stationäre Therapie: Die PKV übernimmt in der Regel die Kosten für stationäre Therapien, z. B. Psychotherapie oder Rehabilitation. Die Höhe der Kostenübernahme richtet sich nach dem gewählten Tarif und dem Versicherungsumfang.
Rehabilitation
Die PKV übernimmt die Kosten für eine Rehabilitation, wenn diese medizinisch notwendig ist, um die Arbeitsfähigkeit nach einer Krankheit oder Verletzung wiederherzustellen. Die PKV übernimmt auch die Kosten für eine Anschlussheilbehandlung (AHB), die nach einem Krankenhausaufenthalt durchgeführt wird.
Die Kostenübernahme für eine Rehabilitation kann sich unterscheiden, je nachdem, ob es sich um eine ambulante oder stationäre Rehabilitation handelt.
- Ambulante Rehabilitation: Die PKV übernimmt in der Regel die Kosten für ambulante Rehabilitationen, z. B. bei einer Berufsunfähigkeitsrente oder einer Erwerbsminderungsrente. Die Höhe der Kostenübernahme richtet sich nach dem gewählten Tarif und dem Versicherungsumfang.
- Stationäre Rehabilitation: Die PKV übernimmt in der Regel die Kosten für stationäre Rehabilitationen, z. B. bei einer schweren Erkrankung oder Verletzung. Die Höhe der Kostenübernahme richtet sich nach dem gewählten Tarif und dem Versicherungsumfang.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Die PKV übernimmt die Kosten für Therapie und Reha nur, wenn diese medizinisch notwendig sind. Die Notwendigkeit wird von einem Arzt oder einer Ärztin festgestellt.
Zusätzlich zu der medizinischen Notwendigkeit müssen die Versicherten in der Regel auch bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit die PKV die Kosten übernimmt. Dazu gehören beispielsweise:
- Die Therapie oder Reha muss ärztlich verordnet sein.
- Die Therapie oder Reha muss in einer zugelassenen Einrichtung durchgeführt werden.
- Die Versicherten müssen die Therapie oder Reha selbst bezahlen und die Kosten anschließend bei der PKV einreichen.
Selbstbeteiligung
Die PKV kann eine Selbstbeteiligung für Therapie und Reha verlangen. Die Höhe der Selbstbeteiligung richtet sich nach dem gewählten Tarif.
Zusatzversicherung
Um die Kostenübernahme für Therapie und Reha zu verbessern, können Privatversicherte eine Zusatzversicherung abschließen. Eine Zusatzversicherung kann beispielsweise die Selbstbeteiligung senken oder die Kosten für bestimmte Therapien oder Reha-Maßnahmen übernehmen, die nicht von der Grundversicherung übernommen werden.
Nami Shams ist WordPress und SAP Experte und Mitbegründer von PKV24. PKV24 ist für viele PKV Versicherte die erste Anlaufstelle für Fragen Rund um die Themen PKV und Gesundheit.