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28. Dezember 2023Die Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße im deutschen Sozialversicherungsrecht. Sie bestimmt, bis zu welchem Betrag die beitragspflichtigen Einnahmen von gesetzlich Versicherten für die Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherung herangezogen werden. Der Teil der Einnahmen, der die jeweilige Grenze übersteigt, bleibt für die Beitragsberechnung außer Betracht.
Arten der Beitragsbemessungsgrenze
Es gibt zwei unterschiedliche Werte: einen für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung, einen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.
- Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung wird jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales neu bestimmt. Sie gilt für alle versicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland.
- Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird ebenfalls jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales neu bestimmt. Sie gilt für alle versicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland.
Funktionsweise der Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze hat zwei Funktionen:
- Begrenzung der Beitragshöhe: Die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung werden in der Regel als Prozentsatz vom beitragspflichtigen Einkommen erhoben. Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt die Höhe des beitragspflichtigen Einkommens. Dadurch wird sichergestellt, dass die Beiträge für alle Versicherten in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
- Berechnung der Versicherungsleistungen: Die Höhe der Versicherungsleistungen in der gesetzlichen Sozialversicherung wird anhand des beitragspflichtigen Einkommens berechnet. Die Beitragsbemessungsgrenze hat daher auch Einfluss auf die Höhe der Versicherungsleistungen.
Beispiel 1
Ein Arbeitnehmer verdient monatlich 5.000 Euro brutto. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung liegt 2024 bei 5.837,50 Euro. Der Arbeitnehmer ist daher beitragspflichtig für sein gesamtes Einkommen.
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung betragen in diesem Fall 14,6 %. Der Arbeitnehmer muss daher monatlich 757,95 Euro an Beiträgen zahlen.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine wichtige Rechengröße im deutschen Sozialversicherungsrecht. Sie bestimmt, bis zu welchem Betrag die beitragspflichtigen Einnahmen von gesetzlich Versicherten für die Beitragsberechnungherangezogen werden.
Beispiel 2
Eine Arbeitnehmerin verdient monatlich 6.000 Euro brutto. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung liegt 2024 bei 5.837,50 Euro. Die Arbeitnehmerin ist daher beitragspflichtig für 5.837,50 Euro.
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung betragen in diesem Fall 14,6 %. Die Arbeitnehmerin muss daher monatlich 856,43 Euro an Beiträgen zahlen.
Der Differenzbetrag von 162,50 Euro (6.000 Euro – 5.837,50 Euro) bleibt für die Beitragsberechnung außer Betracht. Die Arbeitnehmerin erhält daher auf diesen Betrag keine Leistungen aus der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung,muss aber auch keine Beiträge zahlen.
Die Beitragsbemessungsgrenze hat daher auch Einfluss auf die Höhe der Versicherungsleistungen. In diesem Beispiel erhält die Arbeitnehmerin auf den Differenzbetrag von 162,50 Euro keine Leistungen aus der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Nami Shams ist WordPress und SAP Experte und Mitbegründer von PKV24. PKV24 ist für viele PKV Versicherte die erste Anlaufstelle für Fragen Rund um die Themen PKV und Gesundheit.