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Sie sind privat krankenversichert und möchten Ihre Beiträge senken? PKV24 hilft Ihnen dabei. Wir sind unabhängige Experten für die private Krankenversicherung und beraten Sie individuell und persönlich.
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Risikozuschläge hinterfragen: So senken Sie Ihre PKV-Beiträge
Risikozuschläge sind in der privaten Krankenversicherung (PKV) üblich. Sie werden von den Versicherern erhoben, wenn die Gesundheitssituation des Versicherten ein höheres Risiko für zukünftige Gesundheitskosten darstellt.
Risikozuschläge können sich auf verschiedene Gesundheitsfaktoren beziehen, zum Beispiel:
Wann können Sie Risikozuschläge hinterfragen?
Risikozuschläge sind nicht für immer gültig. Sie können überprüft und gegebenenfalls gestrichen werden, wenn sich der Gesundheitszustand des Versicherten verbessert oder die Gründe für den Risikozuschlag vollständig abklingen.
Um zu überprüfen, ob Sie einen Risikozuschlag zahlen, sollten Sie Ihren Versicherungsschein prüfen. Dort ist der Zuschlag in der Regel im Abschnitt "Beitragszuschläge" aufgeführt.
So beantragen Sie die Überprüfung eines Risikozuschlags
Wenn Sie einen Risikozuschlag zahlen, sollten Sie eine Überprüfung bei Ihrem Versicherer beantragen. Dazu sollten Sie folgende Unterlagen zusammenstellen:
- Ihren Versicherungsschein
- Aktuelle Gesundheitsunterlagen, zum Beispiel Arztberichte
In Ihrem Antrag sollten Sie darlegen, dass sich Ihre Gesundheitssituation seit der Antragstellung verbessert hat oder die Gründe für den Risikozuschlag vollständig abgelaufen sind.
Beispiel: Heuschnupfen
Ein typisches Beispiel für einen Risikozuschlag ist der Heuschnupfen. Wenn Sie bei der Gesundheitsprüfung angegeben haben, dass Sie an Heuschnupfen leiden, wird in der Regel ein Risikozuschlag erhoben.
Wenn Sie nun an einer Hyposensibilisierung teilnehmen und der Heuschnupfen im Anschluss als geheilt gilt, besteht keine Begründung mehr für den Risikozuschlag. Sie können Ihren Versicherer auffordern, den Zuschlag zu streichen.
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Nicht benötigte Leistungen streichen: So senken Sie Ihre PKV-Beiträge
Die private Krankenversicherung (PKV) bietet eine Reihe von Leistungen, die für die Versicherten wichtig sind. Dazu gehören zum Beispiel:
Nicht alle Leistungen sind jedoch für jeden Versicherten gleichermaßen wichtig. Wenn Sie Leistungen nicht benötigen, können Sie diese aus Ihrem Vertrag streichen. Dadurch können Sie Ihre PKV-Beiträge senken.
Beispiele für nicht benötigte Leistungen
- Krankentagegeld: Das Krankentagegeld wird gezahlt, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls arbeitsunfähig sind. Wenn Sie im Ruhestand sind, benötigen Sie das Krankentagegeld nicht mehr.
- Krankenhaustagegeld: Das Krankenhaustagegeld wird gezahlt, wenn Sie sich in einem Krankenhaus behandeln lassen. Wenn Sie im Ruhestand sind, benötigen Sie das Krankenhaustagegeld nicht mehr.
- Primärarztprinzip: Das Primärarztprinzip besagt, dass Sie zuerst einen Hausarzt aufsuchen müssen, bevor Sie einen Facharzt aufsuchen können. Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie einen Facharzt benötigen, können Sie das Primärarztprinzip ausschließen.
- Zuzahlungen: Zuzahlungen sind Kosten, die Sie selbst tragen müssen, wenn Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Wenn Sie sich finanziell unsicher fühlen, können Sie Zuzahlungen ausschließen.
- Chefarztbehandlung: Die Chefarztbehandlung ist in der Regel teurer als die Behandlung durch einen Oberarzt oder einen Assistenzarzt. Wenn Sie sich finanziell unsicher fühlen, können Sie die Chefarztbehandlung ausschließen.
- Heilpraktikerleistungen: Heilpraktikerleistungen sind nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten. Wenn Sie Heilpraktikerleistungen in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie diese in der PKV versichern. Wenn Sie sich finanziell unsicher fühlen, können Sie Heilpraktikerleistungen ausschließen.
Wie Sie nicht benötigte Leistungen streichen
Um nicht benötigte Leistungen aus Ihrem PKV-Vertrag zu streichen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrem Versicherer stellen. In dem Antrag sollten Sie die Leistungen nennen, die Sie streichen möchten. Ihr Versicherer wird Ihren Antrag prüfen und Ihnen mitteilen, ob er genehmigt wird.
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Höhere Selbstbeteiligung in der PKV: Soll ich sparen oder mich absichern?
Die Erhöhung der Selbstbeteiligung ist eine Möglichkeit, die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu senken. Bei einer höheren Selbstbeteiligung müssen die Versicherten einen Teil der Kosten selbst tragen.
Wer sollte die Selbstbeteiligung nicht erhöhen?
Die Erhöhung der Selbstbeteiligung ist nicht empfehlenswert für Versicherte, die:
- Krankheitsanfällig sind.
- Im Alter sind.
- Nicht in der Lage sind, hohe Kosten aus eigener Tasche zu tragen.
Rechenbeispiel
Um die Ersparnis durch eine höhere Selbstbeteiligung zu berechnen, kann folgende Formel verwendet werden:
Selbstbeteiligung pro Jahr / 12 Monate + halber Monatsbeitrag
Beispiel:
- Selbstbeteiligung pro Jahr: 5.000 Euro
- Halber Monatsbeitrag: 100 Euro
Ersparnis: 5.000 Euro / 12 Monate + 100 Euro = 425 Euro pro Monat
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PKV-Beitrag senken: So gehen Sie vor
Beispiel:
- Alterungsrückstellungen: 10.000 Euro
- Beitragsunterschied: 100 Euro
Ersparnis: 10.000 Euro + 100 Euro / 12 = 833,33 Euro pro Monat
- Wechselantrag stellen
Wenn Sie mit den Konditionen des neuen Tarifs zufrieden sind, stellen Sie einen Wechselantrag bei Ihrem Versicherer.
- Versicherungsvergleich durchführen
Wenn Sie mit dem Angebot Ihres Versicherers nicht zufrieden sind, können Sie auch einen Versicherungsvergleich durchführen. Vergleichen Sie dabei die Angebote von verschiedenen Versicherern, um den besten Tarif für Ihre Bedürfnisse zu finden.
- Makler beauftragen
Wenn Sie sich nicht selbst mit dem Versicherungsvergleich beschäftigen möchten, können Sie auch einen Makler beauftragen. Makler sind unabhängig und können Ihnen eine objektive Beratung geben.
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Unverzichtbare Leistungen in der PKV
Bei einem Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist es wichtig, die Leistungen des neuen Tarifs sorgfältig zu prüfen. Auch wenn der neue Tarif auf den ersten Blick günstiger ist, kann es sein, dass wichtige Leistungen fehlen.
Folgende Leistungen sind in der PKV in der Regel unverzichtbar:
Besondere Vorsicht bei Primärarzttarifen und Hausarzttarifen
Bei Primärarzttarifen und Hausarzttarifen müssen Sie zuerst einen Hausarzt aufsuchen, bevor Sie einen Facharzt aufsuchen können. Dies kann zu Verzögerungen bei der Behandlung führen und dazu, dass Sie höhere Kosten für die Behandlung beim Facharzt tragen müssen. Daher sollten Sie diese Tarife nur wählen, wenn Sie sich sicher sind, dass Sie diese auch nutzen möchten.
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