Kostenfreies Angebot zur Privaten Krankenversicherung

Private Krankenversicherung



Private Krankenversicherung
Beim Wechsel von einer Privaten Krankenversicherung in eine andere Private Krankenversicherung fallen keine Wartezeiten an und Sie können sofort zum Arzt gehen und sich behandeln lassen.
Gesetzliche Krankenkasse
Wenn Sie nahtlos (ohne Unterbrechung) von einer Gesetzlichen Krankenkasse in die Private Krankenversicherung wechseln, fallen ebenfalls keine Wartezeiten an und Sie können sich sofort behandeln lassen.
keine Krankenversicherung
Wenn Sie nicht krankenversichert sind, müssen Sie mit einer Wartezeit von mindestens 3 Monaten nach Versicherungsbeginn rechnen. Während dieser Zeit werden nur durch Unfälle entstandene Krankheitskosten erstattet. Für manche Leistungen, z.B. Zahnersatz, beträgt die Wartezeit bis zu 8 Monate. Diese Wartezeiten können ebenfalls erlassen werden, wenn Sie ein Gesundheitszeugnis Ihres Hausarztes vorweisen können.


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