Wer kommt für die Kosten eines Treppenlifts auf? PKV, GKV oder Pflegeversicherung?
25. Dezember 2023Tarifwechsel innerhalb der Allianz PKV: Was ist zu beachten?
25. Dezember 2023Hilfsmittelkataloge für GKV und PKV: Was ist der Unterschied?
Hilfsmittel sind Gegenstände, die dazu dienen, die Selbstständigkeit und Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten zu verbessern. Sie können körperliche Einschränkungen ausgleichen,Schmerzen lindern oder die Pflegebedürftigkeit verringern.
In Deutschland haben gesetzlich Krankenversicherte (GKV) und privat Krankenversicherte (PKV) einen Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln. Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist jedoch nicht für alle Hilfsmittel gleich geregelt.
GKV-Hilfsmittelverzeichnis
Für die GKV gilt das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes. Das Verzeichnis ist in 38 Produktgruppen unterteilt und enthält über 10.000 Hilfsmittel. Um in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen zu werden, müssen die Hilfsmittel bestimmte Anforderungen an die Qualität und Sicherheit erfüllen.
Die GKV übernimmt die Kosten für Hilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sind. Die Kostenübernahme ist dabei grundsätzlich bedingungslos. Das bedeutet, dass die Krankenkassen die Kosten übernehmen müssen, wenn ein Arzt oder eine Ärztin das Hilfsmittel verordnet hat und der Versicherte das Hilfsmittel benötigt.
PKV-Hilfsmittelkataloge
Die PKV hat für ihre Versicherten eigene Hilfsmittelkataloge. Die Kataloge sind in der Regel umfangreicher als das GKV-Hilfsmittelverzeichnis und enthalten auch Hilfsmittel, die nicht im Verzeichnis aufgeführt sind.
Die Kostenübernahme für Hilfsmittel durch die PKV ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen geregelt. In der Regel ist die Kostenübernahme jedoch nicht bedingungslos. Die PKV kann die Kostenübernahme unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen, z. B. wenn das Hilfsmittel nicht notwendig ist oder wenn es bereits von der GKV übernommen wird.
Unterschiede zwischen GKV- und PKV-Hilfsmittelkatalogen
Die wichtigsten Unterschiede zwischen den GKV- und PKV-Hilfsmittelkatalogen sind:
- Umfang: Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis enthält rund 10.000 Hilfsmittel, während PKV-Kataloge in der Regel deutlich umfangreicher sind.
- Kostenübernahme: Die Kostenübernahme für Hilfsmittel durch die GKV ist grundsätzlich bedingungslos,während die PKV die Kostenübernahme unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen kann.
- Preise: Die Preise für Hilfsmittel können sich zwischen GKV und PKV unterscheiden.
Für gesetzlich Krankenversicherte ist der Umfang der Hilfsmittelversorgung im Wesentlichen durch das GKV-Hilfsmittelverzeichnis geregelt. Die Kostenübernahme ist dabei grundsätzlich bedingungslos. Privat Krankenversicherte haben in der Regel die Möglichkeit, aus einem umfangreichen Hilfsmittelkatalog zu wählen. Die Kostenübernahme ist jedoch nicht in allen Fällen bedingungslos.
Beispiele für Hilfsmittel, die von der GKV übernommen werden
- Orthopädische Hilfsmittel:
- Prothesen und Orthesen
- Rollstühle
- Gehhilfen
- Korsetts
- Bandagen
- Einlagen
- Hörgeräte:
- Hörgeräte
- Hörgerätebatterien
- Hörgerätezubehör
- Sehhilfen:
- Brillen
- Kontaktlinsen
- Kontaktlinsenflüssigkeit
- Brillenzubehör
- Kontinenzhilfsmittel:
- Inkontinenzeinlagen
- Inkontinenzslips
- Inkontinenzhosen
- Windeln
- Toilettensitze
- Inhalationsgeräte:
- Inhalationsgeräte
- Inhalationszubehör
- Pflegehilfsmittel:
- Bettschutzeinlagen
- Einmalhandschuhe
- Einmalschürzen
- Toilettenpapier
- Waschlappen
Der Volksrolli:
Der Volksrolli ist ein Elektrorollstuhl, der von der GKV übernommen wird. Er ist speziell für Menschen mit Behinderungen entwickelt worden, die eine Mobilitätshilfe benötigen, aber nicht die finanziellen Mittel für einen teureren Elektrorollstuhl haben.
Der Volksrolli ist ein günstiges und funktionales Hilfsmittel. Er ist mit einem Elektromotor ausgestattet, der eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h ermöglicht. Der Rollstuhl hat eine Reichweite von bis zu 20 Kilometern.
Um einen Volksrolli zu erhalten, muss ein Arzt oder eine Ärztin das Hilfsmittel verordnen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für den Rollstuhl in voller Höhe.
Vereinbaren Sie eine kostenlose und unverbindlich Probefahrt mir dem Volksrolli
Weitere Voraussetzungen für die Kostenübernahme von Hilfsmitteln durch die GKV:
- Das Hilfsmittel muss medizinisch notwendig sein.
- Das Hilfsmittel muss vom Arzt oder der Ärztin verordnet werden.
- Das Hilfsmittel muss im GKV-Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sein.
In einigen Fällen kann die Krankenkasse die Kostenübernahme für ein Hilfsmittel auch ablehnen, wenn das Hilfsmittel nicht angemessen oder nicht wirtschaftlich ist.
Nami Shams ist WordPress und SAP Experte und Mitbegründer von PKV24. PKV24 ist für viele PKV Versicherte die erste Anlaufstelle für Fragen Rund um die Themen PKV und Gesundheit.